Weingesetz Neue Kennzeichnung geplant

Bundesministerin Julia Klöckner (Foto) arbeitet an einer Neufassung des Weingesetzes. Künftig soll die Herkunft besser gekennzeichnet werden. Das deutsche Weinrecht stellt noch die Rebsorte in den Mittelpunkt, in Frankreich, Italien oder Spanien steht hingegen die Herkunftsangabe im Zentrum.

Dienstag, 23. Juli 2019 - Hersteller
Lebensmittel Praxis
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Bildquelle: CDU Rheinland Pfalz

Die deutschen Winzer machen es Weintrinkern nicht einfach, die Qualität richtig einschätzen zu können. Unterschiedliche Traditionen und Marketing-Konzepte haben auf den Etiketten eine Vielzahl von Bezeichnungen und Informationen hinterlassen. Das deutsche Weinrecht stellte bislang die Angabe der Rebsorten in den Mittelpunkt, oft verbunden mit Jahrgang und dem Namen der Weinbergslage. In Frankreich, Italien oder Spanien steht hingegen die Herkunftsangabe im Zentrum – für Weine mit höherem Qualitätsanspruch wird die genaue Lage genannt, für Landweine wird allenfalls die Region genannt. Das Weinrecht der EU orientiert sich am romanischen Weinrecht, das Herkunftsangaben mit einem Qualitätsversprechen verbindet.

"Herkunft ist weit mehr als eine geografische Angabe", betont Bundesministerin Klöckner. „Herkunft im Sinne einer geschützten Herkunft ist ein Gesamtpaket aus Boden, Klima, Umwelt, Anbaumethode, Rebsorte, Weinbereitungs- und -ausbauverfahren sowie vielem mehr.“ Je enger die Herkunftsangabe, desto höher die Qualität – das ist die Grundidee der Reform.

Winzer mit größeren Flächen oder Genossenschaften sehen die Zuspitzung auf Lagenweine allerdings kritisch. Der Fokus auf die 2.600 Einzellagen in Deutschland orientiere sich zu sehr auf eine kleine Gruppe kaufkräftiger und überdurchschnittlich informierter Weintrinker, sagt der Geschäftsführer der Weinbiet Manufaktur in Neustadt an der Weinstraße, Bastian Klohr. “Die Kaufentscheidung ist sehr stark preisgetrieben“, erklärt der Winzer, der sich in seiner Promotionsarbeit mit Kaufentscheidungen beim Wein beschäftigt hat. „Danach folgen Rebsorte, Geschmacksangabe und Anbaugebiet.“

Bei der Neufassung des Gesetzes gehe es Klöckner auch darum, neue Vermarktungsperspektiven für die Winzer in Deutschland zu eröffnen und die Marktanteile für deutsche Weine auszubauen. Daher müsse die Umsetzung der Reform von entsprechenden Marketing-Maßnahmen begleitet werden.