Zu befürchten wären höhere Kosten für DSD-Wettbewerber, erhebliche Marktanteilsgewinne von DSD und letztlich höhere Preise bei der Entsorgung von Verpackungen, heißt es weiter in der Begründung. Darüber hinaus kämen die beiden Unternehmen im Bereich Altglasvermarktung auf bedenkliche gemeinsame Marktanteile von 40 bis 60 Prozent.
Bereits Mitte April hatte das Bundeskartellamt mitgeteilt, dass es das Vorhaben kritisch sieht. Die daraufhin von Remondis und DSD getätigten Zusagen waren jedoch nach Ansicht der Kartellwächter weder geeignet noch ausreichend, um die wettbewerblichen Bedenken auszuräumen.
Die Untersagung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.