Verpackungsregister Erste Bußgeldbescheide

Seit einem halben Jahr soll das Verpackungsgesetz die Kosten für das recyceln von Verpackungsmüll fairer verteilen. Die kontrollierende „Zentrale Stelle“ meldete den Ländern nun erstmals 2.000 Unternehmen die ihren Auflagen nicht nachkamen. Der Vollzug der Bußgelder wird in die Wege geleitet.

Mittwoch, 26. Juni 2019 - Hersteller
Lebensmittel Praxis
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Bildquelle: Bas Emmen

Da die großen Verpackungsmengen auch von großen Firmen in Verkehr gebracht werden, wurden diese zuerst überprüft. Die bis zum 15. Mai hinterlegten Vollständigkeitserklärungen wurden analysiert und eine Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten wurden gefunden.

Rund 170.000 Unternehmen sind nach Angaben der „Zentralen Stelle“ inzwischen registriert. In den vergangenen Jahren waren es nur rund 60.000. «Es gab und gibt noch immer eine große Anzahl von Trittbrettfahrern, die ihre Pflicht komplett ignorieren, aber auch eine große Anzahl von Herstellern, die ihre Pflichten nicht für alle Verpackungen erfüllen», teilte die Behörde mit.

Die Zentrale Stelle organisiert als Behörde seit 1. Januar das Verpackungsregister für Unternehmen, die Verpackungen in den Verkehr bringen. Sie müssen sich an den Kosten für das Entsorgen und Verwerten beteiligen und Lizenzentgelte zahlen an die dualen Systeme wie den Grünen Punkt.

Das Verpackungsgesetz hat nicht nur die Einrichtung der Zentralen Stelle geregelt, sondern sieht auch steigende Recyclingquoten vor sowie Anreize für Hersteller, Verpackungen möglichst umweltfreundlich und gut wiederverwertbar zu designen.