EU-Parlament Verbot von Wegwerfplastik

Das Europäische Parlament (EP) hat heute in Straßburg mit großer Mehrheit ein Verbot von Einwegplastikartikeln und die getrennte Sammlung von Kunststoffflaschen im Handel bis 2029 beschlossen.

Mittwoch, 27. März 2019 - Hersteller
LP-EU-Korrespondent Thomas A. Friedrich
Artikelbild Verbot von Wegwerfplastik
Bildquelle: PET-Forum

Damit tritt ein Verkaufsverbot für Einwegkunststoffartikel wie Teller, Bestecke, Strohhalme und Wattestäbchen in Kraft. Darüber hinaus geht es auch vielen Umverpackungen, Plastikschalen und Lebensmittelhygieneverpackungen auf umweltbelastender Kunststoffbasis an den Kragen.

Nach Angaben der EU-Kommission gehen mehr als 80 Prozent der Abfälle in den Weltmeeren auf Gebrauchsgegenstände des täglichen Gebrauch aus dem Lebensmittelhandel, der Getränkeindustrie und dem Fast Food Bereich sowie Coffee to Go oder auf Lebensmittel zum Sofortverzehr zurück.

Die gesamte Lebensmittelkette vom Erzeuger, der Lebensmittelverarbeitung, über den Transport bis hin zum Verkauf im Supermarkt soll nach dem Votum des EU-Parlaments in Sachen vermeidbare Einmal-Plastikgebinde auf den Prüfstand.

Nachdem eine Reihe von Discountern im LEH Plastikeinkaufstüten im Kassenbereich bereits weitgehend verbannt oder mit Gebühren belegen haben, ist diese ausufernde Quelle von in der Natur nicht verrottendem Plastikmüll bereits weitgehend versiegt in der EU. Damit aber nicht genug.

Das EU-Parlament spricht sich ferner dafür aus, dass für den Gehalt an Recyclingkunststoffen von Flaschen verbindliche Ziele von 25 Prozent bis zum Jahre 2025 und von 30 Prozent bis 2030 EU-weit erreicht werden müssen.

Auf den Handel kommt damit eine verpflichtende Einführung von Rücknahmesystemen für Kunststoff-Getränkegebinde zu. Die Lebensmittelerzeuger müssen sich ihrerseits nachhaltige Systeme beim Transport und den Verpackungen von schnell verderblichen Waren einfallen lassen.

Biomasse als Grundstoff für umweltschonende Kurzzeitverpackungen und Einbindung in das Konzept der Kreislaufwirtschaft lauten die Schlagwörter der Zukunft. Dem wird in Zukunft auch der LEH stärker gerecht werden müssen, der Umwelt und den Verbrauchern zuliebe, begründet das EP sein Votum. Die Umsetzung der Kunststoffverpackungs-Richtlinie in nationales Recht soll bis 2021 erfolgen.