Krombacher Brauerei Es bleibt beim Felsquellwasser

Die Krombacher Brauerei hat den Rechtsstreit um die Bezeichnung Felsquellwasser für ihr Brauwasser gewonnen. Das Oberlandesgericht Hamm wies den Antrag eines Hobbybrauers in zweiter Instanz ab, den Begriff aus dem deutschen Markenregister zu streichen. Krombacher hatte die Bezeichnung 2010 unter Schutz stellen lassen. Deshalb darf kein anderer damit werben, auch sein Bier enthalte Felsquellwasser.

Donnerstag, 24. Januar 2019 - Hersteller
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Der Anwalt des Hobbybrauers aus Neuss hatte argumentiert, die Brauerei nutze den Begriff Felsquellwasser gar nicht als Bezeichnung für ihr Bier, sondern nur als Beschreibung für einen Inhaltsstoff.

Deshalb müsse Krombacher auf die Markenrechte am Begriff Felsquellwasser verzichten. In der ersten Instanz vor dem Landgericht Bochum hatte der Kläger noch Recht bekommen. Gegen dieses Urteil legte die Brauerei aus dem Siegerland Berufung ein.

Krombacher nutze den Begriff Felsquellwasser so, wie er 2010 ins Markenregister eingetragen worden sei, sagte der Vorsitzende Richter Celso Lopez Ramos. Der Hobbybrauer könne deshalb nicht die Löschung der Wortmarke „Felsquellwasser“ verlangen.