Zuckerdebatte Streit um Limonade

Die Abmahnung der Bio-Limonadenfirma Lemonaid für die Unterschreitung des vorgeschriebenen Mindestzuckeranteils bei Limonaden zieht eine Debatte über die Änderung der Regeln für den Zuckergehalt von Lebensmitteln nach sich.

Freitag, 11. Januar 2019 - Hersteller
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Streit um Limonade
Bildquelle: Lemonaid

Hintergrund: Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hatte Lemonaid dafür abgemahnt, gegen die Leitsätze für Erfrischungsgetränke zu verstoßen, weil eine Limonadensorte des Herstellers 6 Prozent Zucker enthält – ein Prozent weniger als den vorgeschriebenen Mindestzuckergehalt. Die Behörde schlug dem Hersteller vor, entweder das Produkt umzubenennen oder den Zuckergehalt heraufzusetzen. Lemonaid lehnte das ab mit dem Hinweis, dass die Limonade seit 2009 unbeanstandet im Handel sei und sich die Bundesregierung für eine Reduzierung von Zucker, Salz und Fett in Fertigprodukten einsetze.

Nun gab das Amt nach, man werde das Produkt vorerst nicht beanstanden, teilte die Gesundheitsbehörde mit. Cornelia Prüfer-Storcks (SPD), Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz der Handestadt Hamburg, will sich nun dafür einsetzen, dass die Vorgaben überprüft werden: „Lebensmittel mit wenig Zucker sollten nicht bestraft werden, sondern der Normalfall sein.“

Die Branche zeigt sich verwundert und plädiert für die Prämisse „gleiches Recht für alle“.

„Die Rechtslage für die Zulässigkeit der Bezeichnung ‚Limonade‘ gilt seit Jahrzehnten gleichermaßen für alle Unternehmen“, gibt Detlef Groß, Hauptgeschäftsführer der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg), zu bedenken. Es gebe Konzepte wie eine „leichte Limonade“, die schon heute weniger Zucker oder Kalorien möglich machten. Der Verband habe bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass die Aufnahme von „leichten Limonaden“ bzw. „leichten Schorlen“ über die sachgerechte Fortschreibung der von der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission eigenständig und unabhängig aufgestellten Leitsätze für Erfrischungsgetränke zeitgemäß und notwendig sei. Produktalternativen mit weniger Zucker sollten auf rechtlich verlässliche und klare Grundlagen gestellt werden. Dieser Aspekt werde in der Nationalen Strategie der Bundesregierung bereits angesprochen, die eine Prüfung und Überarbeitung der Leitsätze ausdrücklich vorsehe.