DSGVO Mittelstand und Handel stark betroffen

Der Wirtschaftsrat der CDU sieht das Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit großer Sorge und fordert eine spezielle Klausel für den Mittelstand. Auch viele Einzelhändler kritisieren eine enorme zusätzliche Bürokratiebelastung, die „in der derzeitigen Wettbewerbssituation besonders stark belaste“, sagt Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg (Foto).

Freitag, 25. Mai 2018 - Hersteller
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Bildquelle: HV BaWü/LP-Archiv

Datenschutzauflagen empfinden fast zwei Drittel (63 Prozent) der Unternehmen in Deutschland beim Einsatz neuer Technologien laut einer Studie des Bitkom als Behinderung. Vor allem im Handel sei dieses Gefühl besonders ausgeprägt – dort fühlen sich demnach 80 Prozent der befragten Unternehmen durch die Auflagen behindert.

Die Folgen der neuen DSG-VO für die Händler seien zwar noch nicht komplett abzusehen, so Hagmann. Auf jeden Fall entstünden aber „sehr hohe Kosten“, so die Hauptgeschäftsführerin weiter. „Selbst bei kleineren Unternehmen sehen wir eine jährliche Kostenbindung durch die Auditierung und die jährliche Betreuung in Höhe bis zu mehreren tausend Euro. Bei Verstößen drohen unverhältnismäßig hohe Bußgelder. Die können im allerschlimmsten Fall den Ruin von Unternehmen bedeuten.“

Nach Überzeugung von Hagmann müsse sich jeder Einzelhändler zunächst darüber im Klaren sein, dass er von der Umsetzung betroffen ist. Ein hoher administrativer Aufwand bringe das Anlegen der Verfahrensverzeichnisse über die Datenverarbeitungsvorgänge mit sich, ebenso die Anpassung aller Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung. Zudem müsse die eigene Webseite rechtssicher gemacht werden.

„Die meisten mittelständischen Unternehmen sind überhaupt nicht vorbereitet auf diese ‚Stunde Null‘ im Datenschutzrecht“, befürchtet auch Wolfgang Steiger, der Generalsekretär des Wirtschaftsrats. Für alle Unternehmen bedeute dieser überbordende Datenschutz zusätzliche Belastungen, sowohl personell wie auch finanziell, der kaum vertretbar ist, betont Steiger. „Wir brauchen stattdessen eine Mittelstandsklausel in der DSG-VO, die zumindest den kleinen und mittelständischen Unternehmen spürbare Erleichterungen verschafft.“

Deutschland sei auch hier wieder „Musterknabe im Kompliziertsein“, weil die Implementierung der DSG-VO in den einzelnen Bundesländern wird durch die Landesdatenschutzbeauftragten wieder unterschiedlich gehandhabt würde, so Wolfgang Steiger.

Der Wirtschaftsrat setzt sich dafür ein, dass bei etwaigen Rechtsverstößen auch weiterhin das Grundprinzip „erst verwarnen, statt bestrafen“ gelten muss. Das drohende Unheil einer sich in Gang setzenden Abmahnwelle durch systematische Anzeigen gegen Rechtsverstöße kann so vorzeitig der Zahn gezogen werden. Steiger erwartet von der Regierung schnelle konkrete Nachbesserungen.

Der Handelsverband Baden-Württemberg unterstützt die Forderung von Bundesinnenminister Horst Seehofer, in der Anfangsphase Sanktionen nur ‚verhältnismäßig‘ und ‚mit Augenmaß‘ zu verhängen, fordert die Politik aber auch gleichzeitig dringend auf, die Reform des Instituts der wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen mit voller Kraft voranzutreiben und damit den zu erwartenden Abmahnmissbrauch zu bekämpfen.