Beide Seiten haben sich vor dem Landesgericht Düsseldorf auf einen Vergleich geeinigt. Die Verbraucherzentrale hatte kritisiert, dass die Produktnamen eine gesundheitsfördernde Wirkung der Kräuterteemischung vorgäben, die nicht belegt sei. (Az. 380 36/17). „Health Claims müssen von der EU zugelassen sein“, teilte der Verein mit
Teekanne bestätigte den Vergleich mit der Verbraucherzentrale. Das beanstandete Produkt sei bereits vor mehr als einem Jahr aufgrund fehlender Verbraucherakzeptanz vom Markt genommen worden. „Vor diesem Hintergrund hat sich Teekanne dazu entschlossen, einem Vergleich zuzustimmen“, teilte das Unternehmen mit.