EU-Kommission Vorfahrt für Transparenz

Genehmigungsverfahren und Risikobewertungen von Lebensmitteln sollen in der EU transparenter und bürgerfreundlich werden. Die EU-Kommission hat jetzt in Brüssel Vorschläge für eine Überarbeitung der Allgemeinen EU-Verordnung für Lebensmittelrecht vorgelegt. Dies sieht unter anderem den Zugang zu allen Studien vor, die bei Genehmigungsverfahren herangezogen werden.

Donnerstag, 12. April 2018 - Hersteller
Korrespondent in Brüssel Thomas A. Friedrich
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Bildquelle: Martin Hangen

Nach den Vorschlägen sollen die Genehmigungsverfahren für alle in der Lebensmittelherstellung und -bearbeitung relevanten Verfahren wie Lebensmittelbestrahlung, Lebensmittelzusatzstoffe, gentechnisch veränderte Organismen, Nanopartikel, neuartige Lebensmittel, Raucharomen oder die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln neuen Transparenzkriterien unterworfen werden. EU-Bürger sollen künftig auf alle Studien, die in einem Genehmigungsverfahren der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde Efsa zu Rate gezogen werden, unmittelbaren und direkten Zugang bekommen. Damit nimmt die EU-Kommission die von der Europäischen Bürgerinitiative „Stopp Glyphosat“ geübte Kritik – mit 1,7 Millionen vorgelegten Unterschriften untermauert – ernst und strebt an, die Risikobewertung künftig auf eine neue Grundlage und stärkere Bürgerbeteiligung sowie wissenschaftlich validierte Basis zu fokussieren.

„Damit reagieren wir auf die Sorgen der Bürger – wir erhöhen die Transparenz bei der Entscheidungsfindung, erleichtern den Zugang zu den einschlägigen Informationen und stellen sicher, dass eine vertrauenswürdige, wissenschaftlich fundierte Risikobewertung weiterhin das Fundament für die Entscheidungen in diesem sensiblen Bereich bildet“, sagte der Erste Kommissions-Vizepräsident Frans Timmermans.

Der „Sonderausschuss des Europäischen Parlaments (EP) für das Genehmigungsverfahren der EU für Pestizide“ nimmt am heutigen Donnerstag in Brüssel seine Arbeit auf. Unter Vorsitz des Ausschussvorsitzenden Eric Andrieu soll bei der dreieinhalbstündigen Sitzung zunächst in einer Aussprache mit Vertretern der EU-Kommission und der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (Efsa) ein Überblick über das derzeitige Genehmigungsverfahren der EU für Pflanzenschutzmittel erörtert werden.

Neben Vertretern der am bisherigen Genehmigungsverfahren beteiligten Efsa und der EU-Agentur für Chemikalienpolitik (Echa), sollen auch Behörden-Vertreter aus den EU-Mitgliedsstaaten – wie dem Bundesamt für Risikobewertung (BfR) aus Berlin – sowie Vertreter der Pflanzenschutzmittelindustrie und internationalen Wissenschaftlerorganisationen aus aller Welt eingeladen werden. Der EP-Sonderausschuss kann nur Einladungen aussprechen und hat kein juristisches Durchgriffsrecht. Im Lichte der neunmonatigen Anhörungen und Diskussionen will der PEST-Ausschuss einen Bericht mit Handlungsvorschlägen für die künftige Zulassungspraxis von Pflanzenschutzmitteln in der EU erarbeiten.

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