EU-Verordnung Chips ohne Krebsrisiko

Mit dem Inkrafttreten der EU-Acrylamid-Verordnung an diesem Mittwoch wird das Krebsrisiko bei der Überhitzung von Kartoffelchips, Pommes Frites und frittierten Kroketten deutlich gemindert. Das beim Erhitzen von Kartoffelprodukten entstehende Acrylamid stellt eine erhebliche Gesundheitsgefahr dar.

Mittwoch, 11. April 2018 - Hersteller
Brüssel Thomas A. Friedrich
Bildquelle: LP-Archiv

Die von der EU-Kommission auf den Weg gebrachte Verordnung bestimmt verbindliche Verfahrensvorschriften, wie der Acrylamidgehalt in bestimmten Lebensmitteln verringert werden muss. Das Aufkommen von Acrylamid in Speisen hängt vom Zucker- und Stärkegehalt der Nahrungsmittel ab. Es entsteht beim Backen, Rösten oder Frittieren. Sobald die Temperatur über 170 bis 180 Grad steigt, steigt auch der Acrylamid-Wert schlagartig an und erhöht signifikant das Krebsrisiko beim Menschen. Vor allem junge fast food Konsumenten sind von davon besonders betroffen.

Der CDU-Europaabgeordnete und Arzt Dr. Peter Liese begrüßt die Verordnung: „Acrylamid ist nicht nur wesentlich gefährlicher als das aus dem Eier-Skandal bekannte Fipronil und das Pflanzenschutzmittel Glyphosat, sondern auch beispielsweise als Stickoxide, die im Moment die Diskussion um die Fahrverbote in Deutschland bestimmen“. Im Gegensatz zu den vorgenannten Stoffen sei es in der Wissenschaft so gut wie unumstritten, dass Acrylamid in hohen Dosen konsumiert, das Risiko an Krebs zu erkranken, deutlich erhöhe. „Es handelt sich um ein echtes Gesundheitsproblem. Die Mengen, die insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene zu sich nehmen sind erheblich, sagte der Kinderarzt und der aus einer Bäckerei in Nordrhein-Westfalen stammende CDU-Europaabgeordnete und Kinderarzt Peter Liese in Brüssel.“

Um die besondere Situation von kleinen Unternehmen, wie zum Beispiel Restaurants und Bäckereien zu berücksichtigen, seien bei der EU-Verordnung pragmatische Lösungen gefunden worden, so Liese. Deshalb unterstützen auch die betroffene Wirtschaftssektoren wie der Zentralverband des Bäckerhandwerks und die Europäische Vereinigung der Hotel- und Gastronomiebetrieben die Brüsseler Verordnung voll und ganz.

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