Gentechnik Erneute Überprüfung

Die europäische Zulassung für Lebensmittel und Futter mit bestimmten gentechnisch veränderten Sojabohnen muss laut EU-Gericht noch einmal überprüft werden. Die Richter gaben am Mittwoch in Luxemburg der Klage von Gentechnikkritikern gegen eine Entscheidung der EU-Kommission statt.

Mittwoch, 14. März 2018 - Hersteller
Lebensmittel Praxis
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Die EU-Kommission hatte 2015 den beiden Unternehmen Pioneer Overseas und Monsanto Europe erlaubt, Lebensmittel, Zutaten und Futtermittel mit gentechnisch verändertem Soja in der Europäischen Union zu verkaufen. Der Entscheid basierte auf der Einschätzung der EU-Lebensmittelbehörde EFSA, dass gentechnisch veränderte Sojabohnen ebenso sicher zu beurteilen seien wie konventionelle Ware.

Die Nichtregierungsorganisation TestBioTech lehnt diese Zulassung ab und beantragte bei der Kommission eine Überprüfung. Gemäß der „Aarhus-Verordnung“ ist das bei Entscheidungen gerechtfertigt, die Auswirkungen auf die Umwelt haben könnten. Die Kommission wies den Antrag jedoch ab, weil es hier um die Einschätzung von Gesundheits- und nicht um Umweltrisiken gehe. Dagegen klagte TestBioTech und das EU-Gericht befand, dass der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen klar zur Umwelt zähle. Die Kommission muss jetzt erneut entscheiden.