Gegen die Nichtzulassung der Revision hatten die Plastiktütenhersteller eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt, die nun mit dem Beschluss vom 9. Januar 2018 zurückgewiesen wurde. 2012 hatte die DUH auf die irreführende Werbung für Tragetaschen aus dem Biokunststoff Polymilchsäure (PLA) hingewiesen und Aldi Nord, Aldi Süd und Rewe wegen der dadurch praktizierten „Verbrauchertäuschung“ (DUH) erfolgreich abgemahnt. Alle drei Unternehmen verkauften Tüten der Victor Group, deren Materialzulieferer der Chemiekonzern BASF war. Entgegen dem auf den Tüten vermittelten Eindruck, waren die Bioplastiktüten laut DUH weder umweltfreundlicher als herkömmliche Plastiktüten, noch wurden sie nach einer durch die Umweltorganisation durchgeführten Umfrage in deutschen Kompostierungsanlagen regelmäßig kompostiert.