Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Red Bull kann in den kommenden zwei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der Hersteller von Energy-Drinks versucht seit Jahren, die Farbkombination seiner Dosen zu schützen. Dagegen klagte eine polnische Firma, bisher mit Erfolg. Red Bull habe bei der Beschreibung der Marke lediglich die beiden Farbtöne sowie ein Verhältnis von etwa 50 zu 50 aufgeführt, sagte ein Gerichtssprecher. Das reiche aus Sicht des Gerichts aber nicht aus. Für eine klar abgrenzbare Farbmarke sei eine genauere Beschreibung der Zusammenstellung nötig.
Das Urteil könnte einige große Firmen betreffen, die nicht zuletzt durch ihre Farbkombinationen bekannt geworden sind, meint der Markenrechtsexperte Carsten Albrecht. „Es könnte passieren, dass Firmen mit großem Aufwand eine Farbkombination etablieren und sich andere daran anhängen und das nutzen“, sagte Albrecht.