Dem Badischen Winzerkeller entstehen durch die Neuordnung keine Flächenverluste. Bisher haben die beiden Unternehmen auf Teilanlieferungsbasis im Offenweingeschäft kooperiert, was auch für die Zukunft gelten soll. Weitere Einzelheiten dazu wollen beide Genossenschaften derzeit noch nicht veröffentlichen. Sie betonen aber, an einer künftigen und weiteren Zusammenarbeit festhalten zu wollen. Wie die Winzer von Baden eG ausdrücklich mitteilt, ist der Wiedereintritt als Mitglied bei der Badischer Winzerkeller eG angestrebt. Dabei wird insbesondere die Höhe der Geschäftsguthaben neu festzulegen sein.