Dextro Energy Hinweisverbot

Der Markenartikler Dextro Energy aus Meerbusch bei Düsseldorf darf auch künftig nicht mit möglichen gesundheitlichen Vorzügen von Traubenzucker werben. Der Europäische Gerichtshof wies am Donnerstag eine Klage des Unternehmens ab.

Donnerstag, 08. Juni 2017 - Hersteller
Lebensmittel Praxis

Dextro Energy wollte auf Produkten Hinweise wie z.B. „Glucose unterstützt die normale körperliche Betätigung“ platzieren. Die EU-Kommission will dies aber nicht zugelassen. Deshalb zog die Firma vor Gericht.

Das Unternehmen berief sich unter anderem auf eine wissenschaftliche Expertise, die den Nutzen von Traubenzucker für körperliche Betätigung bestätigte. Die Kommission hielt dagegen, die Werbesätze verwirrten Verbraucher. Denn grundsätzlich werde empfohlen, weniger Zucker zu sich zu nehmen.

Schon in der ersten Instanz hatte das EU-Gericht der Kommission Recht gegeben. Dextro Energy legte Rechtsmittel ein und warf der Kommission Ermessensfehler und falsche Gewichtung vor. Der EuGH ließ dies aber nicht gelten.

Andreas Romankiewicz, Geschäftsführer von Dextro Energy: „Wir sind der Meinung, dass mündige Verbraucher vor wissenschaftlich belegten Tatsachen nicht beschützt werden müssen. Es ist nicht unsere Intention, zu übermäßigem Verzehr von Glucose aufzurufen, sondern die besonderen Eigenschaften eines schnellen Energiespenders in Bedarfssituationen, wie zum Beispiel beim Ausdauersport, korrekt darzustellen. Darum verweisen wir - wie vorgeschrieben - auch in unserer Kommunikation darauf, dass eine abwechslungsreiche, ausgewogene Ernährung und eine gesunde Lebensweise wichtig sind."