Glyphosat Umweltinstitut findet Unkrautvernichter im Bier

Mehrere deutsche Biere sind laut einer Untersuchung des Münchner Umweltinstituts mit dem Pestizid Glyphosat belastet. Beim Test von 14 der beliebtesten Biermarken Deutschlands wurden in allen Proben Spuren des Unkrautvernichters gefunden. Die Werte lagen zwischen 0,46 und 29,74 µg/l und damit im extremsten Fall fast 300-fach über dem gesetzlichen Grenzwert für Trinkwasser von 0,1 µg.

Donnerstag, 25. Februar 2016 - Hersteller
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Einen Grenzwert für Bier gibt es allerdings nicht. Das Pflanzengift ist seit dem vergangenen Jahr in der Diskussion, da einen Neuzulassung in der EU ansteht. Es steht nach Studien der WHO im Verdacht, krebserregend zu sein. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das in Deutschland für die Einschätzung und auch für die Vorbereitung der EU-Entscheidung zuständig ist, sieht indes weiterhin keine Gefahr für die Gesundheit. Glyphosat-Rückstände in Bier seien aus wissenschaftlicher Sicht plausibel und grundsätzlich erwartbar, da Glyphosat ein zugelassener Pflanzenschutzmittelwirkstoff sei und entsprechend den Höchstgehalten und gesetzlichen Vorgaben in Getreide vorkommen könne. Um gesundheitlich bedenkliche Mengen von Glyphosat aufzunehmen, müsste ein Erwachsener an einem Tag rund 1.000 Liter Bier trinken.

Marike Kolossa, Leiterin des Fachgebiets gesundheitsbezogene Umweltbeobachtung im Umweltbundesamt, steht allerdings auf dem Standpunkt, solange zwischen Experten nicht abschließend geklärt sei, ob Glyphosat Krebs beim Menschen verursachen könne, sei eine Belastung des Menschen „nicht wünschenswert“. Sie reiht sich damit ein in eine breite Riege der Kritiker, die in den vergangenen Monaten mit eigenen Untersuchungen auf die Problematik des Glyphosat-Einsatzes in der Landwirtschaft und im privaten Bereich hingewiesen haben und eine Neubewertung der Studien durch das BfR und die europäischen Behörden fordern. Mehr zum Thema Glyphosat und wie der Lebensmittel-Einzelhandel damit umgeht, lesen Sie in der neuen Ausgabe der Lebensmittel Praxis (ET 26.02.) ab Seite 14.