Niedersächsische Behörden blockierten so ein Alternativverfahren zur Pökelung von Wurst, das gesundheitlich unbedenklich sei, so der Verband. Das übliche Verfahren mit dem Konservierungsmittel Nitritpökelsalz hinterlasse hingegen einen hohen Rest-Nitritgehalt in der Wurst und damit das Risiko der Entstehung gesundheitsgefährdender Nitrosamine.
Zum Hintergrund: Bioland-Metzger müssen nach den strengen Bioland-Vorgaben auf den Konservierungsstoff Nitritpökelsalz verzichten und erreichen ein Pökelaroma und eine Umrötung bestimmter Wurstwaren mit Rote-Bete-Saft oder Gemüsepulver. Die zuständigen niedersächsischen Behörden haben diese Praxis verboten, weil sie diese Gemüsebeigaben als Lebensmittelzusatzstoffe werten. Dagegen klagte ein Bioland-Metzger aus Hildesheim, der schon vor dem Verwaltungsgericht Hannover sowie dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg unterlag.
Nach wie vor möglich ist, die Beantragung eines Zulassungsverfahrens für Bio-Gemüsepulver und Bio-Gemüsesaftkonzentrat als Zusatzstoff auf EU-Ebene. Dies sei jedoch sehr zeit- und kostenaufwendig, betonten der Bio-Metzger und Bioland. Bioland weiter: „Die gesetzliche Pflicht zur Umrötung von Brühwürsten und Kochpökelware kann von Bioland-Metzgern so nicht mehr erfüllt werden. Das führt zur absurden Konsequenz, dass Bioland-Metzger bestimmte Wurstsorten nicht mehr entsprechend der deutschen Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse herstellen können – und dies, obwohl sie mikrobiologisch und geschmacklich einwandfrei sind.“