LMIV Einheitliche Kennzeichnung

Ein Wortungetüm mit weitreichenden Folgen: die Lebensmittelinformationsverordnung. Was kommt auf uns zu?

Donnerstag, 16. Januar 2014 - Hersteller
Heidrun Mittler

Noch knapp ein Jahr, dann ist es soweit: Ab dem 13. Dezember 2014 gilt die neue Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), und zwar europaweit. In den kommenden ein bis drei Jahren müssen die Hersteller die Kennzeichnung ihrer Produkte entsprechend anpassen. Was bedeutet dies für die Praxis? Hier eine Kurzfassung, basierend auf den Angaben des BLL, Bund für Lebensmittelrecht und -kunde.

Die Nährwertkennzeichnung wird Pflicht: Künftig müssen EU-weit der Kaloriengehalt sowie sechs Nährstoffe angegeben werden. Es handelt sich um die Mengen an Fett, gesättigen Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz. Weitere Angaben sind freiwillig, insbesondere die Auskunft, wie viel ein Produkt zur empfohlenen Tageszufuhr beiträgt.

Herkunftskennzeichnung für Frischfleisch: Bislang war sie nur für Rindfleisch verpflichtend. Demnächst muss die Angabe auch bei Schwein, Lamm, Geflügel und Ziege gemacht werden.

Allergene : Schon bisher müssen die Hersteller Allergene in der Zutatenliste kennzeichnen. Neu ist, dass diese Informationen zusätzlich optisch hervorgehoben werden. z. B. durch eine andere Schriftart. Auch bei unverpackten Lebensmitteln gilt die Informationspflicht über Allergene.

Imitate deutlicher machen: Bei Lebensmitteln, bei denen ein Bestandteil, der klassischer Weise verwendet wird, durch eine andere Zutat ersetzt wird, muss die Kennzeichnung das deutlich machen. Neben dem Produktnamen wird auf den Ersatzstoff hingewiesen werden. Fleisch- oder Fischerzeugnisse, die den Anschein erwecken könnten, es handele sich um ein gewachsenes Stück, die aber aus kleineren Stücken zusammengesetzt sind, tragen den Hinweis „aus Fleischstücken zusammengefügt“ oder „aus Fischstücken zusammengefügt“.

Schriftgrößen : Die Verordnung legt Schriftgrößen für die Angaben fest, und dass sie an „gut sichtbaren“ Stellen stehen.

Übrigens: Der genaue Text der Verordnung steht im Internet als Download bereit (am einfachsten: googlen), Stichwort Amtsblatt der Europäischen Union.

Bald EU-weit verbindlich: die Angabe, wie viele Kalorien und Nährstoffe ein Lebensmittel enthält.

Verbraucher profitieren von einheitlichen Informationen für Lebensmittel überall in Europa.