Verpackung Ehrliche Haut

Multi-Tasking ist tägliches Brot für die Verpackung: Sie soll das Produkt schützen, ist Werbeträger und damit Blickfang im Regal – und muss so ganz nebenbei noch Informationen über das Produkt, seine Inhalte, Hersteller und mehr liefern. Ein Überblick.

Dienstag, 26. Februar 2013 - Hersteller
Susanne Klopsch
Artikelbild Ehrliche Haut
Bildquelle: Shutterstock

Sie hat nicht viel Zeit, um am PoS aufzufallen: Nicht einmal 1 Minute verbringt der Kunde durchschnittlich am Regal, um sich aus der Fülle der Produkte das auszusuchen, das schließlich im Einkaufswagen landen soll. Auffallen ist also Pflicht. Bei der Gestaltung der Verpackung von Tütensuppen, Gummibärchen, Joghurt oder Wurst haben Hersteller allerdings einen vom Gesetzgeber limitierten Gestaltungsspielraum. EU und Bund haben in der EU-Verbraucher-Lebensmittelinfo-Verordnung klar geregelt, was auf der Verpackung eines fertig verpackten Lebensmittels aufgebracht sein muss (s. unten).

Ab Dezember 2016 muss die Verpackung mittels einer übersichtlichen Tabelle dem Verbraucher die Informationen über den Energiegehalt (Brennwert) des Produkts sowie über Fett, gesättigte Fettsäuen, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz geben. Damit der Verbraucher besser vergleichen kann, ist es Pflicht, die Nährstoffgehalte immer bezogen auf 100 g oder 100 ml anzugeben.

Viele Hersteller haben auf der Packungsvorderseite das sogenannte „1 plus 4“-Modell des Bundesverbraucherschutzministeriums platziert: Auf der Packungsvorderseite werden der Energiegehalt und die vier wichtigsten Nährstoffe des Produkts angegeben, ebenso zusätzliche Angaben pro Portion.

Rechtlich verbindlich haben die EU-Minister zudem die Mindestgröße der Schrift für die verpflichtenden Informationen festgelegt: Diese Informationen müssen gut zu lesen sein und mindestens in 1,2 mm großer Schrift, bezogen auf das kleine x, gedruckt werden.

Doch es gibt Ausnahmen von diesen Regeln. So ist etwa kein Zutatenverzeichnis erforderlich bei

Was auf der Verpackung alles draufstehen muss