Kennzeichnung Was wirklich drin ist

Die EU-Regeln zur Lebensmittelkennzeichnung sind ab 2014 Pflicht. Ein Überblick über das, was künftig auf der Verpackung stehen muss.

Donnerstag, 20. Oktober 2011 - Hersteller
Susanne Klopsch
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Bildquelle: Belz

Einheitlich und verbraucherfreundlich nennt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) die neuen EU-Regeln für die Kennzeichnung von Lebensmitteln in der EU. Künftig soll der Verbraucher auf einen Blick erkennen, was in der Verpackung wirklich drin ist. Um der Industrie die Umstellung zu erleichtern, werden die Vorgaben erst 2014 Pflicht, die Regeln für Nährwertangaben 2016.

Nährwertgehalt: Eine Tabelle gibt an, wie viel Salz, Zucker, Kohlenhydrate, Eiweiß, Fett und gesättigte Fettsäuren das Produkt enthält. Die Zahlen sind bezogen auf 100 g oder 100 ml. Darüber hinaus sind auch Angaben in Portionen erlaubt. Im Hauptsichtfeld, also meist auf der Verpackungsvorderseite, dürfen Kaloriengehalt und die vier wichtigen Nährstoffe des Produkts herausgestellt werden („1 plus 4“-Modell des BMELV).

Schrift: Sie muss mindestens 1,2 mm groß und gut lesbar sein. Bei kleinen Packungen wie Schokoriegeln darf die Schrift etwas kleiner sein.

Imitate: Bei der Verwendung von Imitaten wie Analogkäse muss der ersatzweise verwendete Stoff in unmittelbarer Nähe des Produktnamens angegeben werden. Die Schriftgröße der Imitatkennzeichnung muss mindestens 75 Prozent der Größe des Produktnamens betragen. Wird so genanntes Klebefleisch eingesetzt, muss der Zusatz „aus Fleischstücken zusammengefügt“ dabeistehen.

Allergene: Stoffe, die Allergien auslösen können, müssen auf der Verpackung hervorgehoben sein, etwa durch eine farbliche Unterlegung. Auch für unverpackte Ware wie etwa Fisch ist dies nun verpflichtend. Allerdings ist die Art und Weise der Kennzeichnung bei loser Ware Sache der einzelnen Mitgliedsstaaten.

Herkunftsbezeichnung: Bei frischem Fleisch – Geflügel, Schwein, Schaf und Ziege – muss die Herkunft stehen (für Rindfleisch gilt dies bereits seit 2000). Einzelheiten sollen die Mitgliedsstaaten mit der EU-Kommission noch gemeinsam festlegen.

Koffein: Koffeinhaltige Getränke wie Energy-Drinks müssen einen Warnhinweis für Schwangere und Kinder tragen.

Einfrierdatum: Bei gefrorenem Fleisch, Fleischerzeugnissen und unverarbeiteten Fischprodukten muss das Datum des Einfrierens angegeben werden.

Nicht auf der Liste der anzugebenden Stoffe stehen derzeit noch die Trans-Fettsäuren. Nach Angaben des BMELV wird die EU-Kommission innerhalb von drei Jahren einen Bericht über das Vorkommen dieser Säuren in Lebensmitteln in Europa vorlegen und darauf basierend geeignete Vorschläge erarbeiten. In Dänemark ist man einen Schritt weiter: Dort gilt seit Anfang Oktober eine Steuer auf Fette in Nahrungsmitteln. Pro kg gesättigte Fettsäuren werden 16 Kronen fällig, etwa 2,15 Euro.

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Tabellenform: Übersichtlich müssen künftig Inhaltsstoffe eines Produktes auf der Packung stehen.