Interview mit Stephan Pieper Parkplatz zur Kundenpflege nutzen

Nicht-Kunden belegen über Stunden wertvolle Parkplätze des Händlers – und potenzielle Kunden fahren zur Konkurrenz: Abhilfe will hier die Apcoa-Parking-Tochter Park & Control schaffen. Wie, das erklärt Stephan Pieper, Head of Operations bei Apcoa Parking Deutschland.

Freitag, 30. Januar 2015 - Hersteller
Susanne Klopsch
Artikelbild Parkplatz zur Kundenpflege nutzen

Die kostenlosen Parkplätze vor Edeka-, Rewe- oder Aldi-Märkten üben nicht nur auf die kaufende Kundschaft einen Reiz aus: Wie kann der Einzelhändler verhindern, dass ein potenzieller Kunde eine andere Einkaufsstätte aufsucht, wenn der Kunde bei ihm keinen freien Parkplatz findet?
Stephan Pieper
: Die beste Möglichkeit ist, die zulässige Parkhöchstdauer auf ein bis zwei Stunden einzugrenzen. Anwohner oder Pendler, die auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen, parken in aller Regel länger. Um die Parkdauer anzuzeigen, müssen die Autofahrer eine Parkscheibe auslegen. Wer die zulässige Parkhöchstdauer überschreitet, muss von den Kontrolleuren mit einer Vertragsstrafe belegt werden, sprich einem Knöllchen.

Reicht es Ihrer Ansicht nach nicht aus, dass viele Händler die Nutzung einer Parkscheibe vorschreiben und eine Höchstparkdauer nennen?
Nein. Meist halten sich die Autofahrer nur dann an die Vorschriften, wenn der Parkplatz auch kontrolliert wird. Das tun die meisten Einzelhändler aber nicht. Fremdparker können ihre Fahrzeuge dann problemlos dort abstellen. Hier steuert Park & Control gegen: Durch eine systematische Kontrolle der Allgemeinen Einstellbedingungen des Händlers wird sichergestellt, dass ausschließlich Kunden bzw. berechtigt parkende Fahrer ihr Auto dort abstellen.

Werden die Kunden auf die Kontrollen hingewiesen?
Vor Einführung der Vertragsstrafe gibt es eine Übergangszeit von üblicherweise zwei Wochen. Während dieser Zeit verteilt Park & Control nur grüne Zettel zur Ankündigung der neuen Regelung. Diese zusätzliche Maßnahme soll sicherstellen, dass Parkende nicht von der neuen Regelung überrascht werden. Denn vielen Fahrern ist in der Regel nicht bewusst, dass es sich bei dem Parkplatz des jeweiligen Marktes um privates Gelände handelt.

Könnten sich die Parkraumbewirtschaftung und die damit verbundene mögliche Vertragsstrafe für Parksünder nicht negativ auf das Image des Händlers auswirken?
Das ist unwahrscheinlich. Die Kunden haben sogar einen Vorteil, weil ihnen Parkplätze frei gehalten werden. Für sie bleiben die Parkplätze für die genannten ein bis zwei Stunden ja auch kostenlos. Dass der Parkplatz länger genutzt wird, ist nicht im Sinne des „Erfinders“ – der Einzelhändler verliert dadurch Umsatz. Beschwerden kommen in aller Regel nur von Autofahrern, die den Parkplatz eben nicht rechtmäßig genutzt haben und eine Vertragsstrafe zahlen müssen.

Die professionelle Überwachung des Parkraums ist für den Einzelhändler ja mit Kosten verbunden: Können Sie diese beziffern?
Für den Einzelhändler entstehen keine Kosten. Park & Control schließt mit ihm einen Vertrag zur Parkraumüberwachung und deckt die Kosten mit den Einnahmen, die aus der Parkraumüberwachung entstehen.