Das Landgericht München entschied, dass eine einstweilige Verfügung gegen die Stiftung Warentest Bestand hat. Von einem fairen Warentest könne in diesem Fall nicht gesprochen werden.
Die Stiftung Warentest kündigte umgehend Berufung gegen die Entscheidung an. Im Test von Vollmilch-Nuss-Schokoladen wurde die Bezeichnung „natürliches Aroma“ als irreführend herausgestellt. Das Gericht entschied aber, die Tester hätten die Behauptung nicht nachgewiesen.