Solche Forderungen seien nicht nur nachteilig für Lieferanten, hieß es weiter. Edeka könne so auch die eigene Marktmacht gegenüber kleineren Handelsunternehmen weiter ausbauen. Ein Bußgeld wegen dieser „Hochzeitsrabatte" drohe Edeka nicht.
Das Unternehmen, das das laufende Verfahren nicht kommentierte, hat bis zum 20. September Zeit für eine Stellungnahme. Die abschließende Entscheidung des Kartellamtes in dem Verwaltungsverfahren soll eine grundsätzliche Bedeutung für die Branche haben.
Das Bundeskartellamt hatte im April 2009 die Edeka-Zentrale in Hamburg durchsucht. Es war nach Hinweisen aus dem Fusionskontrollverfahren zur Übernahme von Plus-Filialen und einer Beschwerde des Markenverbandes aktiv geworden.
Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer Markenverband, begrüßt das Verfahren: „Das sollte ein klarer Hinweis an den Handel sein, bei Konditionsverhandlungen den Bogen nicht zu überspannen."