Zunächst müssen knapp 200 Hersteller von Lebensmitteln, in den nächsten Wochen dann zudem Lebensmittel-Einzelhändler, Auskunft geben. Konkret stellt das Bundeskartellamt für ca. 250 Einzelartikel, die das Sortiment des deutschen LEH repräsentativ abbilden, Fragen zu Mengen, Umsätzen, Listenpreisen und Konditionen. Abgefragt werden auch nicht-monetäre Konditionen und Pauschalrabatte, die sich nicht unmittelbar auf einen Artikel beziehen. Zur Erfassung der Verhandlungsposition der jeweiligen Hersteller und Händler werden weiterhin Daten erhoben, die unter anderem eine Einschätzung des Wettbewerbsdrucks erlauben, der von anderen Markenartikeln und von den Handelsmarken des LEH ausgeht.
In der ersten Ermittlungsphase hat das Bundeskartellamt bereits die zentralen Unternehmens- und Marktstrukturen im Bereich der Beschaffung von Lebensmitteln erhoben.