Edeka-Tengelmann-Deal Auch Gabriel bemüht Bundesgerichtshof

Wie Edeka und Kaiser’s Tengelmann will nun auch Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel juristisch gegen den vorläufigen Stopp der Fusion der beiden Unternehmen vorgehen, den das Oberlandesgericht Düsseldorf verhängt hat. „Wir werden in dieser Woche in die Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof gehen“, kündigte der SPD-Chef an.

Dienstag, 09. August 2016 - Handel-Archiv
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Jetzt muss der Bundesgerichtshof über die Zulassung der Beschwerden entscheiden. Wie lange die Richter in Karlsruhe für eine Entscheidung benötigen, ist nicht klar. Eine Frist gibt es nicht.

Die Düsseldorfer Richter hatten in ihrer Eilentscheidung zum vorläufigen Stopp der Fusion vor knapp einem Monat eine Rechtsbeschwerde nicht zugelassen. Brunhilde Ackermann, Präsidentin der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof, ist skeptisch, ob Gabriel mit einer Nichtzulassungsbeschwerde einer sogenannten zulassungsfreien Rechtsbeschwerde Erfolg haben wird. „Für eine zulassungsfreie Rechtsbeschwerde sind die Anforderungen sehr hoch, dass man damit durchkommt, ist selten“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Für die Nichtzulassungsbeschwerde lägen die Aussichten „über den Daumen gepeilt“ bei zehn Prozent im Durchschnitt aller Zivilsenate des Bundesgerichtshofs.

Die Düsseldorfer Richter hatten bemängelt, dass Gabriel in der entscheidenden Phase des Verfahrens mit Edeka und Tengelmann geheime Gespräche geführt habe. Dadurch habe der Eindruck der Befangenheit entstehen können, was der Minister entschieden zurückweist. Der Vorwurf habe ihn überrascht, sagte er im Sommer-Interview des ARD-„Bericht aus Berlin“. 8.000 Arbeitsplätze seien „ganz akut in Gefahr“. Es sei eine „komische Vorstellung“, dass ein Wirtschaftsminister sich nur am Wettbewerb zu orientieren habe und nicht an sozialer Sicherheit, zudem gebe es auch nach dem Zusammenschluss noch genug Wettbewerb. Er sei sicher, auch formal alles richtig gemacht zu haben.

Die Gewerkschaft Verdi hat unterdessen für die umkämpfte Übernahme außer in Berlin, Brandenburg und Bayern auch in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz einen Tarifvertrag ausgehandelt. Er soll für Beschäftigungssicherung in den nächsten fünf Jahren sorgen, falls die Übernahme noch zustande kommt. Betriebsbedingte Kündigungen wären für diese Zeit ausgeschlossen – das war eine Bedingung Gabriels für seine Ministererlaubnis.

Selbst wenn Gabriel mit seiner Nichtzulassungsbeschwerde oder einer zulassungsfreien Rechtsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof scheitern sollte, ist der Fall noch nicht abgeschlossen. Schließlich steht in Düsseldorf nach dem Eilverfahren noch das Hauptsacheverfahren an. „Da sind andere Beweismittel möglich, da kann man viel intensiver aufarbeiten“, erläutert Brunhilde Ackermann. Es komme vor, dass danach anders entschieden werde – aber „ganz allgemein gesprochen“ sei die Wahrscheinlichkeit „eher gering“.

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