Handel Urlaubs-Altersstaffel gekippt

Die Altersstaffelung beim Urlaubsanspruch im Manteltarifvertrag für den nordrhein-westfälischen Einzelhandel verstößt gegen das Diskriminierungsverbot. Damit gab das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf einer 24-jährigen Supermarktangestellten aus Voerde Recht.

Mittwoch, 19. Januar 2011 - Handel-Archiv
Lebensmittel Praxis

Das Gericht hält eine nach Alter gestaffelte Urlaubslänge zwar grundsätzlich für zulässig. Im konkreten Fall konnte es aber nicht nachvollziehen, weshalb der Urlaubsanspruch bereits in der Gruppe der 20- bis 30-Jährigen gestaffelt ist. Die Klägerin bekommt nun zwei zusätzliche Urlaubstage.

Die Verkäuferin hatte nach einem Bericht der Nachrichtenagentur dpa gemäß dem Haustarifvertrag ihres Arbeitgebers 36 Tage Urlaubsanspruch. Nach der Übernahme durch Neukauf galt der Manteltarifvertrag. Dieser sieht bei einer Sechs-Tage-Woche für 23- bis 30-Jährige 34 Urlaubstage vor. Älteren Beschäftigten stehen 36 Urlaubstage zu. Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts gibt es für diese unterschiedliche Behandlung keinen nachvollziehbaren Grund. Die Düsseldorfer Richter ließen allerdings Rechtsmittel gegen ihre Entscheidung zu (Az.: 8 Sa 1274/10).

Der Einzelhandels- und Dienstleistungsverband Niederrhein, der die betroffene Supermarkt-Kette vertritt, ließ zunächst offen, ob er vor das Bundesarbeitsgericht ziehen wird.