Ministererlaubnis-Verfahren Edeka darf Tengelmann übernehmen

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat heute sein finales Okay im Ministererlaubnisverfahren erteilt. Nun darf Deutschlands größter Lebensmittelhändler Edeka Kaiser’s Tengelmann übernehmen, vorausgesetzt, das Oberlandesgericht Düsseldorf folgt Gabriels Meinung.

Donnerstag, 17. März 2016 - Handel-Archiv
LEBENSMITTEL PRAXIS
Artikelbild Edeka darf Tengelmann übernehmen
Bildquelle: Lebensmittel Praxis

In seiner Erklärung betonte Gabriel, dass für ihn die Gemeinwohl-Gründe „Erhalt von Arbeitsplätzen“ und „Erhalt von Arbeitnehmerrechten“  die demokratie-politischen Grundsätze wie die Beeinträchtigung des Wettbewerbs überwiegen. Er sprach ausdrücklich von allen  Arbeitsplätzen, also von den Filialen, den Lägern, den Fleischwerken, der Logistik sowie der Verwaltung.

Mit seiner Entscheidung verschaffe er den Mitarbeitern von Kaiser’s Tengelmann für sieben Jahre Sicherheit. Zu den einzelnen Bestimmungen zählen: Edeka darf für fünf Jahre keine Kaiser’s-Tengelmann-Filialen an selbstständige Kaufleute oder Dritte abgeben und muss zusätzlich die Betriebsstätten sowie die Betriebsstrukturen erhalten. Das soll tarifliche Standards und die betriebliche Mitbestimmung sichern. Betriebsbedingte Kündigungen sind unzulässig, die Tarifverträge gelten fort. Nach Ablauf der 5-Jahres-Frist und einer dann möglichen Übergabe von Filialen an den SEH haben die Mitarbeiter weitere 24 Monate Kündigungsschutz. Für die Birkenhof-Fleischwerke von Kaiser’s Tengelmann in Donauwörth und Perwenitz wird es einen Standortsicherungstarifvertrag zwischen der Edeka und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten geben – für das dritte Fleischwerk in Viersen gilt eine Öffnungsklausel, da es sich um ein Mietobjekt handelt. Zudem hat Edeka eine fünfjährige Halteverpflichtung für die Geschäftsanteile von Kaiser’s Tengelmann. Für fünf Jahre muss Edeka zudem jährlich einen Statusbericht bezüglich der Übernahme von Kaiser’s Tengelmann an das Bundeswirtschaftsministerium liefern. Eine Vorlage-Pflicht besteht auch für abgeschlossene Tarifverträge.  Als Stichtag gilt heute, 17. März 2016.

Der Vorstandsvorsitzende der Rewe-Group, Alain Caparros, kündigte umgehend an, Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einzulegen: „Wir haben immer erklärt, dass wir alle rechtlichen Mittel ausschöpfen werden.“ Zu Gabriels Entscheidung äußerte sich der Rewe-Boss kritisch. Es sei eine schlechte Entscheidung für die Beschäftigten bei Kaiser’s Tengelmann, für die Verbraucher, für die kleinen und mittelständischen Lieferanten, für die Landwirtschaft und für den fairen und gesunden Wettbewerb im gesamten deutschen Lebensmittel-Einzelhandel.

Gabriel habe gegen die ausdrücklichen wettbewerbsrechtlichen Bedenken des Bundeskartellamtes gehandelt und die ebenso schwerwiegenden Bedenken der
Monopolkommission einfach beiseite gewischt. Er habe alle konkreten Alternativen und besseren Lösungen für die Zukunft der Beschäftigung bei Kaiser’s Tengelmann und für fairen Wettbewerb im deutschen LEH völlig unberücksichtigt gelassen.