Dieser Vereinbarung sollen nun möglichst viele Unternehmen, die Plastiktüten in Verkehr bringen, beitreten. Diese verpflichten sich, ab Frühjahr 2016 sicherzustellen, dass ihre Kunden für Kunststofftragetaschen unabhängig von deren Größe und Stärke zahlen müssen. Nicht betroffen sind die Beutel, die zum Beispiel an Bedienungstheken, also aus hygienischen Gründen, ausgegeben werden oder die Erstverpackung für lose Lebensmittel, wenn das Abfall vermeidet. Ziel ist ein maximaler Verbrauch von 40 Tüten pro Kopf und Jahr.
Das Ganze soll natürlich auch überprüft werden (wahrscheinlich durch die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung, GVM). Die Kosten für dieses Monitoring sind von den Unternehmen zu tragen. Allerdings dürften durch die Tütengebühr bis zu 500 Mio. Euro in die Kassen kommen. Bereits dabei sind der Lebensmittelhandel, die Textilläden, wohl auch Drogeriemarktbetreiber dm – aber damit ist erst rund ein Drittel des Aufkommens abgedeckt. Es fehlen wichtige Marktteilnehmer wie Apotheken, Imbiss-Kioske, Reinigungen, Schuhhandel oder Baumärkte.
Wenn nach zwei Jahren allerdings nicht 80 Prozent der „In-Verkehrbringer“ die Richtlinie tragen, könnte diese immer noch scheitern. Die Alternative allerdings dürfte den meisten nicht schmecken: Dann kommt nämlich eine gesetzliche Regelung. Die darin mit Sicherheit enthaltene Abgabe auf Kunststofftragetaschen würde dann nicht in den Kassen der Unternehmen, sondern im Staatssäckel landen.