In dem wettbewerbsrechtlichen Streit war es vor allem um die Frage gegangen: Was ist Backen? Die Klage des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks hatte sich gegen eine Aldi-Werbung gerichtet, in den Filialen werde frisch gebacken. Damit warb der Discounter für seine Brötchen und Brote, die im Markt auf Knopfdruck aus einem Apparat mit der Aufschrift "Backofen" in das Ausgabefach fallen. Nach Ansicht der Bäcker waren Verbraucher in die Irre geführt worden.
"Wir haben wichtigere Dinge zu tun, als diesen Rechtsstreit, der sich schon sehr lange hinzieht", sagte Rechtsanwalt Daniel Schneider, der am Montag zum neuen Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes gewählt wurde. "Wir haben Aufmerksamkeit bekommen und konnten unsere Position klar machen." Mit dem Vergleich hätten die Parteien nur ausgemacht, dass jeder seine Kosten selbst trage.
Bei einer öffentlichen Verhandlung vor dem Landgericht hatte Anfang Juli ein Experte rund zwei Stunden über Brot und Brötchen gesprochen. Ob allerdings in den Aldi-Automaten gebacken wird oder nicht, darauf hatte es keine klare Antwort gegeben.
Das Handwerk nach „alter Väter Sitte“, nämlich Kneten, Gären und Backen direkt hintereinander, finde auch in den Stuben der Bäcker ohnehin kaum noch statt, hieß es. Es sei in den meisten der 15.000 Bäckereien im Land üblich, die Teiglinge erst nur zum Teil und dann kurz vor dem Verkauf fertig zu backen.