Lebensmittel EU beschließt neue Kennzeichnung

Die Lebensmittelwirtschaft begrüßt die von den EU-Verbraucher-Ministern beschlossene Nährwertkennzeichnung auf Lebensmitteln. Die Minister einigten sich heute auf eine verbindliche Auflistung des Gehalts an Zucker, Fett, Salz, Eiweiß und Kohlenhydrate auf der Lebensmittel-Verpackung. Die Ampel ist vom Tisch.

Dienstag, 07. Dezember 2010 - Handel-Archiv
Lebensmittel Praxis

Die Minister hatten sich heute auf neue Regelungen geeinigt. Neben der verbindlichen Kennzeichnung des Fettgehalts oder der Kalorienzahl auf der Verpackung werden bei Energy-Drinks Warnhinweise für Schwangere und Kinder Pflicht. Für die Schrift der Aufdrucke gilt eine Mindestgröße. Alle Angaben der Nährwerttabelle beziehen sich auf 100 g oder 100 ml des Produkts. Die neuen Vorgaben sollen ab 2014 gelten.

Aus Sicht des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) ist auch die Kennzeichnungspflicht für so genannte Lebensmittelimitate (Käse, Schinken) der richtige Weg: „Schon jetzt gilt in Deutschland: Wo Käse drauf steht, muss auch Käse drin sein", unterstrich BLL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst in einer Stellungnahme.

Ausdrücklich begrüßt wurde von Seiten der Wirtschaft auch die Beschränkung der Informationspflichten bei unverpackter Ware auf Allergene. Damit würden die Erfordernisse in Handwerk und Handel berücksichtigt, die eine einfache Übertragung der Informationspflichten bei verpackter Ware verböten.

Kritisch bewertete der BLL dagegen die Vorschläge der EU-Runde zum Thema Herkunftskennzeichnung: „Die Lebensmittelwirtschaft vertritt - wie die Europäische Kommission - weiter die Ansicht, dass eine Ausdehnung der generellen Herkunftskennzeichnungsverpflichtungen für Lebensmittel und deren Zutaten nicht praktikabel ist", erklärte Horst. Unabdingbare Voraussetzung der weiteren Diskussion über die Herkunftskennzeichnung sei eine Folgenabschätzung, die Kosten und Nutzen derart genereller Informationspflichten untersuche.

Hier die Änderungen im Überblick: