Tengelmann/Edeka Ministererlaubnis beantragt

Die Supermarktketten Tengelmann und Edeka wollen das Veto des Bundeskartellamts gegen ihre Fusionspläne nicht hinnehmen. Sie haben gemeinsam einen Antrag auf Ministererlaubnis bei Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD, Foto) gestellt.

Mittwoch, 29. April 2015 - Handel-Archiv
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Ministererlaubnis beantragt
Bildquelle: Bundesregierung/Bergmann

„Wir sind überzeugt, dass die tatsächlichen gesamtwirtschaftlichen Vorteile unseres Fusionsvorhabens die rein wettbewerbsrechtlichen Kritikpunkte des Bundeskartellamtes weit überwiegen“, so Karl-Erivan W. Haub, Geschäftsführender und persönlich haftender Gesellschafter der Unternehmensgruppe Tengelmann, am Mittwoch (29. April). Es gehe vor allem um die rund 16.000 Arbeitsplätze bei Tengelmann, sagte Haub. Sie könnten „nur mit der Fusion umfassend gesichert werden“.

Die Rewe Group, Edekas größter Wettbewerber, kündigte prompt an, beim anstehenden Verfahren für eine Ministererlaubnis – wie auch schon beim ursprünglichen Fusionsverfahren – einen Antrag auf Beiladung zu stellen, um ihre ablehnende Position zu bekräftigen. Die von Edeka und Tengelmann vorgebrachten Argumente, dass überragende Interessen der Allgemeinheit an der Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch Edeka bestünden, das Vorhaben gesamtwirtschaftliche Vorteile habe und nur durch eine solche Fusion die Arbeitsplätze bei Kaiser’s Tengelmann gesichert werden könnten, seien falsch, so ein Rewe-Sprecher. Für Kaiser’s Tengelmann gebe es weiterhin andere Optionen, zu denen auch die Bereitschaft von Rewe gehöre, bei einer Übernahme alle Arbeitsplätze zu sichern.

Das Bundeskartellamt hatte die Übernahme von Tengelmann durch Edeka Anfang April wegen massiver wettbewerbsrechtlicher Bedenken untersagt. Edeka ist schon heute der mit Abstand größte Lebensmittelhändler Deutschlands. Gabriel muss nun binnen vier Monaten entscheiden, ob er das Nein des Kartellamts überstimmt oder es bestätigt. Nun wird geprüft, ob gesamtwirtschaftliche Vorteile oder ein überragendes Interesse der Allgemeinheit schwerer wiegen als die Bedenken der Kartellwächter. Dafür holt das Wirtschaftsministerium zunächst eine Stellungnahme der Monopolkommission ein. Auch werden die Unternehmen und Landesbehörden angehört. Die Entscheidung des Bundeswirtschaftsministers kann vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf per Beschwerde angefochten werden.

Edeka wollte Ende Juni die 450 Tengelmann-Filialen (rd. 1,8 Mrd. Euro Umsatz; ca. 16.000 Mitarbeiter) übernehmen. Nach dem Veto des Bundeskartellamts hatten Edeka und Tengelmann angeboten, rd. 100 Filialen aus dem Deal herauszulösen und an andere Einzelhändler zu verkaufen, doch das reichte der obersten deutschen Wettbewerbsbehörde nicht.