Tengelmann/Edeka Kartellamt untersagt Übernahme

Das Bundeskartellamt hat Edeka einen Korb gegeben und die Übernahme von rund 450 Kaiser’s-Tengelmann-Märkten untersagt. Die Begründung: Die Wettbewerbshüter befürchten Preiserhöhungen und weniger Wettbewerb. „Wir haben den Unternehmen im laufenden Verfahren frühzeitig Lösungsmöglichkeiten für die offensichtlichen wettbewerblichen Probleme aufgezeigt“, erklärt Andreas Mundt (Foto), Präsident des Bundeskartellamtes. Edeka und Tengelmann seien jedoch nicht bereit gewesen, auf die Bedingungen für eine Freigabe einzugehen, sodass das Vorhaben insgesamt untersagt wurde.

Mittwoch, 01. April 2015 - Handel-Archiv
LEBENSMITTEL PRAXIS
Artikelbild Kartellamt untersagt Übernahme
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Der Zusammenschluss von Edeka und Kaiser’s Tengelmann würde nach Auffassung der Kartellwächter zu einer erheblichen Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen vor allem im Großraum Berlin, in München und Oberbayern sowie in Nordrhein-Westfalen führen. Damit würden den Unternehmen neue Preiserhöhungsspielräume eröffnet, warnte Mundt. Außerdem würden die Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher vor Ort stark eingeschränkt.

Probleme sieht das Kartellamt zudem im Bereich Beschaffung. Markenartiklern würde ein bedeutsamer unabhängiger Abnehmer verloren gehen, so dass die Einkaufsmacht von Edeka, Rewe und der Schwarz-Gruppe noch weiter steigen würde. Insgesamt sind in den rund 450 Filialen knapp 16.000 Mitarbeiter beschäftigt. Sie erwirtschafteten zuletzt einen Netto-Umsatz von rund 1,8 Mrd. Euro. Edeka wollte zunächst alle Märkte übernehmen, stieß dabei jedoch auf den Widerstand des Kartellamts. In den vergangenen Wochen boten Edeka und Tengelmann dem Kartellamt deshalb an, rund 100 Filialen aus dem Deal herauszulösen und an andere Einzelhändler zu verkaufen. Für Edeka wäre damit noch ein Paket von rund 350 Filialen geblieben. Dieses Angebot reichte dem Kartellamt jedoch nicht aus, da bei der Auswahl der Standorte die Maßstäbe und Voraussetzungen für ein tragfähiges und wettbewerbskonformes Zusagenangebot nicht berücksichtigt worden seien.

„Die Freigabe des Vorhabens wäre möglich gewesen, wenn der überwiegende Teil der drei regionalen Vertriebsnetze von Kaiser’s Tengelmann – jedenfalls in den kritischen regionalen Absatzmärkten – auf jeweils einen oder zwei unabhängige Wettbewerber übergegangen wäre, die in die Wettbewerbsposition von Kaiser‘ Tengelmann hätten eintreten können. Dies hätte auch die Probleme auf den Beschaffungsmärkten gelöst. Wir hatten eine ganze Reihe konkreter Hinweise auf alternative Interessenten für Teilnetze, die im Übrigen auch an der Übernahme der Beschäftigten interessiert gewesen wären“, erklärt Mundt. Somit hätte die Edeka-Gruppe im Interesse des Wettbewerbs im Höchstfall rund 150 bis 170 Kaiser’s-Tengelmann-Märkte übernehmen können.

Edeka und Tengelmann können gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes nun Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. Außerdem haben sie die Möglichkeit, eine Ministererlaubnis zu beantragen, um das Veto der Wettbewerbsbehörde zu umgehen.