Bundeskartellamt Forderungen der Edeka waren missbräuchlich

Das Bundeskartellamt hat entschieden, dass die Forderungen („Hochzeitsrabatte“), die die Edeka Zentrale AG & Co. KG nach Übernahme der Plus-Märkte im Jahr 2009 gegenüber Lieferanten erhoben hat, missbräuchlich waren.

Donnerstag, 03. Juli 2014 - Handel-Archiv
LEBENSMITTEL PRAXIS
Artikelbild Forderungen der Edeka waren missbräuchlich
Bildquelle: Mugrauer

„Die Entscheidung beendet ein Grundsatzverfahren mit wichtigen Signalen für den Lebensmittel-Einzelhandel. Das Kartellrecht setzt der Handlungsfreiheit marktmächtiger Unternehmen Grenzen. Wenn ein Lebensmittel-Einzelhändler – wie hier die Edeka – auf den Beschaffungsmärkten eine so starke Marktstellung hat, dass Lieferanten von ihm abhängig sind, darf er gegenüber diesen Lieferanten keine Vorteile ohne sachlich gerechtfertigten Grund fordern“, begründet Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, die Entscheidung. Die Entscheidung diene laut Kartellamt dem Erhalt eines funktionsfähigen Wettbewerbs und damit dem Schutz der kleineren Wettbewerber, der Lieferanten und der Verbraucher. „Das Verfahren trägt dazu bei, auch für die Zukunft die Grenze zwischen – kartellrechtlich zulässigen – ‚harten Verhandlungen‘  und unzulässigen Verhaltensweisen marktmächtiger Handelsunternehmen abzustecken“, so Mundt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb eines Monats kann gegen die Entscheidung beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde eingelegt werden.