Gerichtsurteil gegen Discounter Lidl muss reguläre Preise in Werbung deutlich zeigen

Der Discounter Lidl verpflichtet sich, in Werbeprospekten die regulären Preise für alle Kunden klar auszuweisen – und nicht nur die vergünstigten Preise für Nutzer der firmeneigenen App. Ein Vergleich vor dem Landgericht Heilbronn beendet den Streit mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Mittwoch, 09. April 2025, 08:04 Uhr
Theresa Kalmer (mit dpa)
Kunden erhalten Extra-Rabatte, wenn sie die App von Händlern nutzen – auch bei Lidl. Verbraucherschützer sehen aber kritisch, wie der Discounter dabei vorgeht. Und erzielen einen Erfolg. Bildquelle: Lidl

Der Discounter Lidl muss in seiner Werbung künftig die Preise für alle Kunden klar ausweisen. Darauf haben sich das Handelsunternehmen und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geeinigt. 

Lidl gab zuerst keine Unterlassungserklärung ab

Die Verbraucherschützer hatten sich mit dem Handelsunternehmen nach einer Klage vor dem Landgericht Heilbronn auf eine entsprechende Verpflichtung verständigt. Lidl wird demnach in allen gedruckten Werbeprospekten bei allen Produkten den Gesamtpreis und den Grundpreis deutlich angeben, der für alle Verbraucher gilt. Nachdem sich ein Kunde beschwert hatte, mahnten die Verbraucherschützer die Handelskette aus Neckarsulm bei Heilbronn zunächst wegen der Preisangabe ab. Als Lidl daraufhin keine Unterlassungserklärung abgab, erhoben die Verbraucherschützer Klage.

Mit Werbung für Lammlachse fing alles an

Auslöser des Streits war die Werbung für marinierte Lammlachse. Lidl hatte diese nach Angaben der Verbraucherschützer für 5,50 Euro beworben – allerdings nur für Nutzer der Lidl-Plus-App. Lediglich ein kleiner, durchgestrichener Preis von 7 Euro habe zusätzlich darüber gestanden. Den Verbraucherschützern zufolge blieb unklar, welcher Preis für Kunden ohne App gilt. Auch den gesetzlich vorgeschriebenen Grundpreis gab Lidl nur zum App-Preis an.

Verbraucherzentrale kritisiert intransparente Preisangaben

„Verbraucher müssen auf einen Blick erkennen können, was ein Produkt kostet – egal, ob mit oder ohne App“, sagte die Leiterin der Stabsstelle Recht der Verbraucherzentrale, Gabriele Bernhardt. Der durchgestrichene Preis sorge nur für Verwirrung und nicht für Transparenz. Mit solcher Werbung missachte der Discounter Vorgaben der Preisangabenverordnung.

Die Verbraucherschützer führen derzeit ähnliche Verfahren gegen den Discounter Penny und die Supermarktkette Rewe. Eine Sprecherin von Lidl bestätigte den Vergleich, wollte sich darüber hinaus aber nicht zu dem Verfahren äußern.

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