Die sogenannten Bleib-dran-Deckel bei bestimmten Getränkeflaschen sind seit heute verpflichtend. Die Regelung soll helfen, den Plastikmüll in der Umwelt zu reduzieren. Die Vorschrift betrifft Einwegverpackungen aus Kunststoff mit Füllvolumen bis zu drei Litern. Glas-, Metallflaschen und Mehrwegbehälter sind ausgenommen.
Die Einführung basiert auf einer EU-Richtlinie, die auf Studien beruht, wonach Kunststoffdeckel häufige Abfälle an EU-Stränden sind. Viele Verbraucher kennen die Deckel bereits, da die Verordnung bereits seit 2021 mit einer dreijährigen Übergangsfrist gilt. Bestände von Flaschen, die vor dem Stichtag produziert wurden, könnten weiterhin verkauft werden, heißt es.
Trotz der umweltfreundlichen Absicht sind einige Konsumenten von den neuen Verschlüssen genervt. Eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums räumte ein: „Dem BMUV ist bekannt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die fest verbundenen Deckel nicht nur positiv sehen.“
Philip Heldt von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist skeptisch: „Wir verbrauchen viel zu viele Einwegprodukte. Deckel zu ändern, nützt der Umwelt erst mal nichts.“ Heldt fordert klare Vorgaben zur Reduzierung von Verpackungsmaterial und das Verbot unnötiger Umverpackungen.