EU-Regelungen Neue Normen für Lebensmittel

Die EU-Kommission schlug am Wochenende die Überarbeitung mehrerer Normen für Lebensmittel vor. Unter anderem betrifft dies Regeln für unansehnliches Obst und Gemüse und die Ursprungskennzeichnung verschiedener Lebensmittel.

Montag, 24. April 2023 - Handel
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Neue Normen für Lebensmittel
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Um den Verbrauchern eine fundierte Entscheidung für eine gesündere und nachhaltigere Ernährung zu erleichtern, unterbreitete die Kommission mehrere Vorschläge zur Überarbeitung der aktuellen Normen von Lebensmitteln vor. So war ein Vorschlag die Regeln für „unansehnliches“ Obst und Gemüse zu lockern. Zukünftig sollen Erzeugnisse mit äußerlichen Mängeln direkt vor Ort verkauft werden dürfen. Dies sorgt für kürzere Lieferwege und ermöglicht den Verbrauchern erschwinglichere Preise.

Eine weitere Überarbeitung betrifft die Ursprungskennzeichnung von Honig, Schalenfrüchten und getrockneten Früchten, gereiften Bananen sowie verarbeitetes Obst und Gemüse. So sollen in Zukunft alle Herkunftsländer aufgeführt werden. „Wir wollen die Transparenz verkaufter Produkte für Verbraucher verbessern“, sagte Agrarkommissar Janusz Wojciechowski. Zusätzlich könnte dies die Produktion dieser Erzeugnisse in der EU fördern. Bei Honig ist es demnach nicht mehr ausreichend auf der Verpackung „Mischung von Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ anzugeben. Wie viel Honig aus welchem Land kommt, muss jedoch auch zukünftig nicht angeführt werden.

Zusätzlich kann bald auf Fruchtsäften der Hinweis „ohne Zuckerzusatz“ erlaubt sein. Im Vergleich zu Nektar sei die Zugabe von Zucker ohnehin nicht erlaubt, jedoch ist dies den meisten Verbrauchern nicht bekannt, so die Kommission. Auch der Fruchtgehalt in Konfitüren und Marmeladen soll erhöht werden: mindestens 450 Gramm Frucht pro Kilogramm Produkt. Das sind 100 Gramm mehr als bisher.

Die Vorschläge der Kommission werden nun in den kommenden Monaten vom Parlament und den EU-Staaten geprüft.

 

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