Bisher steht für die Müllabfuhr laut BDE in der Regel nur eine Tonne bereit - darin lägen zum Beispiel Nackensteaks in Plastikfolie neben unverpackten, verdorbenen Äpfeln, Zitronen und Salatköpfen. Wegen der notwendigen Trennung für eine Kompostierung oder die Einbringung in Biogas-Anlagen, bedeute dies zusätzlicher Aufwand. «Für die saubere Abfalltrennung kann der Entsorger nicht allein in die Verantwortung genommen werden», moniert Kurth. Die Bundesregierung will die Bioabfallverordnung ändern, damit im Kompost keine Fremdstoffe - vor allem Plastikteilchen - mehr vorkommen und die Entsorger deshalb stärker in die Pflicht nehmen. Der Lebensmitteleinzelhandel ist von der Reform bisher nicht betroffen. Der Handelsverband Deutschland reagierte auch prompt auf die Forderung des BDE. Zwar werde so eine Trennung dort, wo es gehe, schon oft vorgenommen, sagte HDE-Geschäftsführerin Antje Gerstein. «Eine Verpflichtung zur getrennten Entsorgung würde für viele Händler aber Platz- und Logistikprobleme auslösen.» Das Volumen verpackter Abfälle sei größer, diese müssten also deutlich öfter abgeholt werden. «Zudem brauchen zwei Tonnen mehr Platz, was nicht auf allen Handelsflächen ohne weiteres möglich ist.» Sie verwies darauf, dass spezialisierte Entsorgungsfirmen über die notwendige Technik zur Abfalltrennung nach Abholung verfügten.