Saarland Werbeverbote geplant

Das Saarland will in der Zeit des Corona-Lockdowns ein Werbeverbot für Produkte einführen, die nicht dem täglichen Bedarf oder der Grundversorgung dienen. Es solle für alle Handelsbetriebe gelten, die nach dem Schwerpunktprinzip während des Corona-Lockdowns ohne Einschränkungen ihr Warensortiment anbieten.

Montag, 15. Februar 2021 - Handel
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Das Saarland ist nach Angaben des dortigen Wirtschaftsministeriums das erste Bundesland, das ein solches Werbeverbot beschließen wolle. Demnach müssen Warenhäuser, die dennoch für ihr Angebot werben, mit einem Bußgeld zwischen 1.000 und 10.000 Euro rechnen. Das Verbot solle im Ministerrat morgen beschlossen werden, so Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger. Es werde am 22. Februar in Kraft treten.

Die freiwillige Selbstverpflichtung habe nicht bei allen zu einem Umdenken geführt, begründete Rehlinger das geplante Werbeverbot. Viele Geschäfte und Warenhäuser, die nach dem Schwerpunktprinzip weiter öffnen dürften, haben nach ihren Angaben auch in den vergangenen Tagen nicht auf teils umfangreiche Werbemaßnahmen verzichtet. Das führe nicht nur zu größeren Kundenströmen, es sei auch unsolidarisch gegenüber den Fachgeschäften, die derzeit geschlossen bleiben müssten. Einzelhändler, die zurzeit geschlossen sind, dürfen im Saarland weiterhin ihr Angebot im Rahmen von Click-and-Collect anbieten und bewerben.