Tabakwaren Weitere Werbeverbote

Jahrelang wurde diskutiert. In dieser Woche sollen weitere Werbeverbote fürs Rauchen beschlossen werden.

Montag, 29. Juni 2020 - Handel
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„Tabak und Nikotin sind einmalig in ihrer Gefährlichkeit und Suchtpotenz – auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch“, sagte Unionsfraktionsvize Gitta Connemann (CDU) der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Werbung richte sich an jugendliche Nichtraucher – und sie wirke. Plakate zeigten aber keine Lungenkarzinome, sondern suggerierten ein verbessertes Lebensgefühl. „Es geht also bei der Ausweitung der Werbebeschränkungen um die Gesundheit von jungen Menschen. Diese ist unverhandelbar“, so Connemann.

Der Bundestag soll die Gesetzespläne der großen Koalition am kommenden Donnerstag in zweiter und dritter Lesung beschließen. Am Montag steht noch eine Expertenanhörung an. Konkret sollen Reklamemöglichkeiten gestaffelt unterbunden werden.

Zuerst soll ab 1. Januar 2022 ein Werbeverbot auf Außenflächen wie Plakatwänden oder Haltestellen für herkömmliche Tabakprodukte kommen. Für Tabakerhitzer soll es ab 1. Januar 2023 greifen, für E-Zigaretten ein Jahr später. Bereits ab 1. Januar 2021 soll Kinowerbung fürs Rauchen bei Filmvorführungen tabu sein, die für unter 18-Jährige freigegeben sind.

Die FDP kritisierte die Pläne. Fraktionsvize Frank Sitta erklärte der dpa: „Das Verbot, für legale Produkte zu werben, ist nicht nur völlig unverhältnismäßig, sondern könnte sich im Endeffekt im Hinblick auf den Gesundheitsschutz als kontraproduktiv erweisen, wenn auf risikoärmere Erzeugnisse nicht mehr hingewiesen werden darf.“