TSE-Kassensoftware Bayern fordert längere Schonfrist

Bayern fordert wegen der Corona-Epidemie eine längere Schonfrist für den Einzelhandel bei der vorgeschriebenen Nachrüstung der Ladenkassen gegen Abrechnungsschwindel.

Mittwoch, 17. Juni 2020 - Handel
Lebensmittel Praxis
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Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) dringt darauf, dass die Geschäfte ihre elektronischen Kassen erst zum 31. März 2021 mit der sogenannten „Technischen Sicherheitseinrichtung“ (TSE) nachrüsten müssen. Derzeit geplanter Starttermin ist der 30. September.

Die Aufrüstung der Kassen sei mit erheblichen Kosten verbunden, und die Einhaltung der Corona-Vorschriften binde erhebliche Kapazitäten der Unternehmen, schreibt Füracker in einem Brief an Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). „Aus diesen Gründen ist vielen Betrieben der Aufwand zur Aufrüstung ihrer Kassen in der aktuellen Situation nicht zuzumuten.“

Die TSE-Software soll sicherstellen, dass jeder Kassenvorgang manipulationssicher aufgezeichnet wird. Und das soll wiederum verhindern, dass Einzelhändler in ihren Steuererklärungen zu niedrige Umsätze melden. Eigentlicher Starttermin war zusammen mit der Bonpflicht am 1. Januar. Das Bundesfinanzministerium hat diesen Termin bereits einmal um neun Monate verschoben, und zwar in Form einer sogenannten „Nichtbeanstandungsregelung“. Das bedeutet, dass ein Einzelhändler bis Ende September noch keine Mahnungen oder Bußgelder fürchten muss, wenn er keine TSE installiert hat.

„Wir wollen den Einzelhandel in dieser schwierigen Phase unterstützen“, sagte Füracker am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. „Unsere Geschäfte und Unternehmen durchleben bedingt durch die Corona-Pandemie eine sehr harte Zeit, da müssen wir entlasten wo immer dies möglich ist.“ Der bayerische Vorschlag sei auch bei anderen Ländern auf Offenheit gestoßen. „Der Bund sollte hier dringend zum Wohl insbesondere kleiner Geschäfte einlenken“, sagte Füracker.