Um Lieferengpässen entgegenzuwirken, dürfen ab sofort alle Transporte mit Warenlieferungen für den Einzelhandel auch ohne eine gesonderte Ausnahmegenehmigung an Sonn- und Feiertagen unterwegs sein. Das teilte das Wirtschaftsministerium in Wiesbaden mit. Bisher galt die Lockerung nur für Lieferungen mit Waren des Trockensortiments, also etwa haltbare Lebensmittel und Hygieneartikel. Die noch weitergehende Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots gilt zunächst bis Ende Juni 2020.