Corona-Virus Entlastungen für den Handel

Wegen des Corona-Virus konnte der Handelsverband Baden-Württemberg erhebliche Entlastungen für den Handel im Südwesten erreichen. In den kommenden Wochen sind Ausnahmegenehmigungen von Arbeitszeitregelungen möglich. Außerdem wird es eine Ausnahme vom bestehenden Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW geben.

Dienstag, 10. März 2020 - Handel
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Entlastungen für den Handel
Bildquelle: Handelsverband Baden-Württemberg

Hermann Hutter (Foto), Präsident des Handelsverbands Baden-Württemberg (HBW) zeigte sich erfreut über die rechtlich eindeutig formulierten Ausnahmegenehmigungen der Ministerien für Wirtschaft und Verkehr. „Oberstes Ziel der Händler im Land ist es, die Versorgung der Verbraucher aufrechtzuerhalten – insofern kommen diese Ausnahmegenehmigungen vor allem den Verbrauchern zugute“, sagte er und weiter: „Wir sind uns mit der Politik einig, dass wir gemeinsam alles dafür tun müssen, in diesen schwierigen Zeiten keine unüberlegten Handlungen oder gar Panik innerhalb der Bevölkerung zu fördern und Bürokratie zu vermeiden.“

Nun könnten die Betriebe die aktuellen Herausforderungen reibungslos mit ihrem vorhandenen Personal bewältigen – so zum Beispiel beim Auffüllen von Regalen, nicht nur beim Kommissionieren von Waren, glauben Hutter und Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann (Foto). Dafür können die Handelsbetriebe eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die zuständigen Behörden können beispielsweise erlauben, dass ausnahmsweise die tägliche Höchstarbeitszeit überschritten oder auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden darf. Diese Regelung gilt befristet bis zum 30. April 2020.

Das Verkehrsministerium hat nachgeordneten Behörden gebeten, von einer Kontrolle des Sonn- und Feiertagsfahrverbots bis einschließlich 5. April 2020 abzusehen – damit ist künftig auch der Transport von Handelsartikeln an Sonn- und Feiertagen erlaubt.

Der Handelsverband Baden-Württemberg, drittgrößter Landesverband im HDE, vertritt die politischen Interessen von über 10.000 Handelsunternehmen in Baden-Württemberg. Der Handel stellt den drittgrößten Wirtschaftszweig dar mit 500.000 sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, ca. 18.000 Auszubildenden und einem Umsatz von ca. 90 Mrd. Euro.