EU-Kommission Viele Onlinehändler verstoßen gegen Verbraucherrechte

Der Großteil der Internethändler informiert laut einem EU-Bericht Kunden nur schlecht über ihre Rechte. Preisangaben sind oft unvollständig, Angaben zum Widerrufsrecht mangelhaft.

Montag, 03. Februar 2020 - Handel
Lebensmittel Praxis
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500 Websites hat die EU-Kommission überprüft, zwei Drittel von ihnen verstießen gegen Verbraucherschutzrechte der Europäischen Union. Viele Onlineshops, über die beispielsweise Kleidung und elektrische Geräte verkauft werden, enthielten unvollständige Preisangaben oder klärten nicht angemessen über Widerrufs- und Rücksenderechte auf, heißt es in einem Bericht der EU-Kommission. Dem Bericht liegt ein Screening von Verbraucherschutzbehörden aus 27 Ländern zugrunde, das von der Kommission koordiniert wurde. In einem nächsten Schritt sollen nationale Behörden die festgestellten Unregelmäßigkeiten prüfen – und die einzelnen Anbieter auffordern, die Mängel zu beseitigen. Mehr als ein Viertel der Websites hatte laut dem Check nicht über Möglichkeiten informiert, wie Verbraucher Verträge widerrufen können. Dies ist innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen ab der Info über den Widerruf möglich. Mehr als ein Fünftel der Onlineshops wiederum wies die Preise nur unvollständig aus, es fehlten Angaben zu Liefer-, Versand- oder mögliche Zusatzkosten. Auf einem Drittel der Websites fehlte dem Screening nach zudem der Hinweis auf die zweijährige Garantie. Zahlreiche Händler hielten sich auch nicht an Verbote im Umgang mit Geoblocking – oder ließen Hinweise zum Lösen von Onlinestreit vermissen.