EU-Kommission Brüsseler Ermittlungen gegen Amazon

Die EU-Wettbewerbshüter nehmen wegen möglicherweise illegaler Geschäftspraktiken den Umgang von Amazon mit Händlern auf seiner Internetplattform ins Visier. Gegen den US-Onlinehändler sei eine offizielle Untersuchung eingeleitet worden, teilte die EU-Kommission mit.

Mittwoch, 17. Juli 2019 - Handel
Lebensmittel Praxis
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Als Plattform habe Amazon eine doppelte Funktion, betonte die Kommission. Zum einen verkauft das Unternehmen selbst als Einzelhändler Produkte auf seiner Internetseite. Zum anderen stellt es einen Online-Marktplatz zur Verfügung, über den andere Händler ihre Waren direkt an Kunden verkaufen können. Dabei sammele Amazon laufend Daten über diese Händler, ihre Produkte und das Kundenverhalten, erklärten die Wettbewerbshüter weiter. Konkret wollen sie nun der Frage nachgehen, ob und wie die Nutzung dieser Daten den Wettbewerb einschränkt und ob Amazon sie nutzt, um Händler in lukrativen Geschäftsbereichen zu verdrängen. Dazu will die Brüsseler Behörde unter anderem die Standardvereinbarungen zwischen Amazon und den anderen Marktplatzhändlern prüfen. In den Fokus will die EU-Kommission auch die sogenannte „Buy Box“ nehmen. Mit diesem Kaufbutton können Kunden Produkte von Drittanbietern direkt in ihren Amazon-Einkaufswagen befördern. Diese „Buy Box“ zu erhalten, sei für die Händler entscheidend, da ein Großteil der Einkäufe über sie getätigt würden, erklärten die Wettbewerbshüter weiter. Händler müssen in der Regel aber eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, bevor sie diesen Einkaufswagen-Link bekommen. Die Rolle von Daten bei diesem Vergabeverfahren werde ebenfalls untersucht, hieß es.

Für die Untersuchung gibt es keine Frist. Sollte die EU-Kommission letztlich illegales Verhalten feststellen, kann sie Strafen in Milliardenhöhe verhängen und eine Änderung des Geschäftsmodells auferlegen.