Geplant sei ein Gesetz, das nicht nur die Hersteller, sondern auch die Online-Verkäufer dazu verpflichtet, unzulässige Waren aus dem Angebot zu nehmen. Außerdem sollen künftig auch Online-Anbieter, die Produkte nur vermitteln, bei Verstößen gegen Lebensmittelvorschriften belangt werden können.
Die Zusammenarbeit und Überwachung des Onlinehandels sollen dadurch weiter verbessert werden, sagte Klöckner. Vorgesehen sind zusätzlich erweiterte Kontrollmöglichkeiten für die zuständigen Landesbehörden. Eine durchgehende Kühlkette sowie die Kennzeichnungen von Produktinhalten müsse bei Lebensmittelkäufen im Internet jederzeit sichergestellt werden, betonte die Bundesernährungsministerin.