Kassengesetz Schonfrist für Händler

Eigentlich hätte der Handel laut Kassengesetz bis Ende des Jahres manipulationssichere Kassen installiert haben müssen. Doch die dafür notwendige Software ist nicht verfügbar. Nun stellt das Finanzministerium eine Schonfrist in Aussicht. Sehr zur Freude von HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth (Foto).

Donnerstag, 04. Juli 2019 - Handel
Lebensmittel Praxis
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Bildquelle: Die Hoffotografen

Positiv bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) einen vom Bundesfinanzministerium für Oktober 2019 in Aussicht gestellten Erlass: Diese sogenannte generelle Nichtbeanstandungsregelung für die Nutzung nicht vollständig manipulationssicherer Kassensysteme über den 1. Januar 2020 hinaus räumt dem Handel eine längere Übergangsfrist ein, seine Kassen manipulationssicher umzurüsten. „Gerade die kleinen und mittelständischen Händler brauchen mehr Zeit, um rechtssicher auf neue Kassensysteme umstellen zu können. Deshalb ist es richtig, mehr Zeit zur Anschaffung der neuen Technik zu geben“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Das Kassengesetz verpflichtet die Einzelhändler eigentlich dazu, bis Ende 2019 auf manipulationssichere Registrierkassen umzurüsten.

Allerdings ist bisher nicht klar, wie lange das Bundesfinanzministerium die Frist verlängern wird. Der HDE und andere Wirtschaftsverbände haben sich für einen Aufschub bis 30. September 2020 ausgesprochen. „Die Unternehmen sollten deshalb jetzt so schnell wie möglich prüfen, ob sie aufgrund des Gesetzes Änderungen vornehmen müssen. Anschließend geht es darum, möglichst frühzeitig Vorkehrungen zur Implementierung der technischen Sicherheitseinrichtung zu treffen“, so Genth weiter.