„Um unserer Verantwortung für fairen Handel gerecht zu werden, setzen wir auf eine Vielzahl von Maßnahmen: Wir schulen Mitarbeiter, veranstalten Trainings für Lieferanten, führen Audits durch, setzen eigene Projekte und Hilfsmaßnahmen um und formulieren konkrete Anforderungen an Lieferanten und Dienstleister“, sagt Daniela Büchel, Bereichsvorstand HR/Nachhaltigkeit Handel Deutschland der Rewe Group. „Darüber hinaus haben wir uns das Ziel gesetzt, bis 2025 in relevanten Lieferketten einen unabhängigen Beschwerdemechanismus zu implementieren. Damit werden wir negative Entwicklungen frühzeitig erkennen können.“
Als besonders sensible Bereiche hat die Rewe Group Kinder- und Zwangsarbeit, Einkommen, Arbeitszeiten, Diskriminierung, Wahrung der Vereinigungsfreiheit sowie den Arbeits- und Gesundheitsschutz identifiziert.
Basis der Grundsatzerklärung „Menschenrechte“ sind nach einer Medienmeldung der Kölner zum einen die gemeinsam mit unabhängigen Experten angefertigten Risiko- und Hot-Spot-Analysen, um potenzielle Risiken für Menschenrechtsverletzungen zu identifizieren. Zum anderen sind es international gültige und anerkannte Standards und Richtlinien wie unter anderem die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN), die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNGP) oder die Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards.