Bargeldloses Bezahlen Beschwerden über Zusatzentgelte

Mehr als 200 Verbraucher haben seit Jahresanfang bei der Wettbewerbszentrale unzulässige Aufschläge bei bargeldlosen Zahlungen beanstandet. Die Beschwerden gingen in den ersten sechs Monaten bei der neu eingerichteten Zahlungsentgelt-Beschwerdestelle ein. Betroffen seien nahezu alle Branchen, etwa Tourismus, Daseinsvorsorge, Telekommunikation, Gastronomie, stationärer Handel und Online-Handel, sagte Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke von der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg.

Freitag, 13. Juli 2018 - Handel
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Beschwerden über Zusatzentgelte
Bildquelle: Mastercard

Seit 13. Januar 2018 darf für Zahlungen per Kreditkarte, Sepa-Lastschrift oder Überweisung kein zusätzliches Entgelt verlangt werden. Händlern ist es untersagt, online wie an der Ladenkasse, für die gängigsten Zahlungsmöglichkeiten solche Aufschläge vom Verbraucher einzufordern.

Die Wettbewerbszentrale verschickte bislang 15 förmliche Unterlassungsaufforderungen. In der Mehrzahl der Fälle habe es eine außergerichtliche Einigung gegeben. Die betroffenen Unternehmen hätten sich verpflichtet, auf Entgelte zu verzichten. Dabei ging es um Aufschläge bei Zahlungen mit Kreditkarten sowie beim Einsatz der EC-Karte an der Ladenkasse, wenn die Kaufsumme einen Mindestbetrag nicht erreichte.

In einigen Fällen zog die Wettbewerbszentrale vor Gericht, um grundsätzliche rechtliche Fragen klären zu lassen.