Ohne Gentechnik / Handel Klare Regelungen gefordert

Führende Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) aus Deutschland und Österreich, wie Edeka, Lidl, Rewe und Spar, haben einen Appell an die EU-Kommission gerichtet. Sie soll die Verfahren der Neuen Gentechnik und die daraus entstehenden Produkte nach EU-Gentechnikrecht als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) einstufen und entsprechend regulieren.

Dienstag, 10. Juli 2018 - Handel
Lebensmittel Praxis
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Die Handelsunternehmen berufen sich auf das Vorsorgeprinzip. Um Verbraucher und Umwelt zu schützen, müssten die Verfahren der Neuen Gentechnik – analog zur bestehenden Gentechnik – vor ihrer Zulassung für Anbau oder Verwendung einer fundierten Risikobewertung unterzogen werden. Auch die vollständige Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung seien zu garantieren.

Lebensmittel mit „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung hätten sich als wichtiger Qualitätsstandard auf dem europäischen Markt etabliert, argumentieren die Handelsunternehmen. Diesen Status sehen die Handelsunternehmen gefährdet, sollten die Neuen gentechnischen Verfahren und ihre Produkte unreguliert und nicht wahrnehmbar für Hersteller, Händler und Verbraucher auf den Markt kommen. Die Kommission müsse deshalb „auf eine klare, unmissverständliche rechtliche Regelung der Verfahren der Neuen Gentechnik hinarbeiten, die die Produkte daraus rückverfolgbar und erkennbar macht“, heißt es in dem Schreiben.

Mit den auch als Genome Editing bezeichneten Verfahren wie CRISPR/Cas kann das Erbgut von Pflanzen und Tieren gezielt und in einem bisher nicht dagewesenen Ausmaß geändert werden. Bisher ist nicht entschieden, wie diese Verfahren innerhalb der EU rechtlich eingeordnet werden. Für den 25. Juli hat der Europäische Gerichtshof eine Entscheidung zu diesem Thema angekündigt.