Die Anwälte, so melden Spiegel und Handelsblatt, berufen sich darauf, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei, ein Anhörungsverfahren noch laufe und der Schutz der Persönlichkeitsrechte der beiden Schlecker-Kinder nicht gewährleistet sei.
Meike und Lars Schlecker, die Kinder des Drogerieunternehmers Anton Schlecker (Foto l. u. r.), sind bereits im November zu Haftstrafen von über zwei Jahren verurteilt worden. Sie haben Revision eingelegt. Laut Spiegel wollen sie die Veröffentlichung des Urteils verhindern.
Die Anwälte, so melden Spiegel und Handelsblatt, berufen sich darauf, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei, ein Anhörungsverfahren noch laufe und der Schutz der Persönlichkeitsrechte der beiden Schlecker-Kinder nicht gewährleistet sei.